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Das Anmeldeverfahren und die Erst-Zertifizierung
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Wie läuft die Erst-Zertifizierung nach QVB bei der proCum Cert GmbH ab? | Erst-Information Kontaktaufnahme der Einrichtung mit pCC (telefonisch oder per email): QVB soll nach einer bestimmten Stufe zertifiziert werden pCC schickt Fragebogen „Basisinformationen“ zu, der Grundlage für die Angebotserstellung ist Fragebogen „Basisinformationen“ wird von der Einrichtung ausgefüllt und an pCC zurück geschickt | 
| Angebotserstellung und Vertragsabschluß pCC klärt mit dem BAK AuL ab, ob für die Einrichtung die Sonderkonditionen des Rahmenvertrages gelten pCC erarbeitet ein Angebot anhand der Basisinformationen Die Einrichtung prüft das Angebot und bittet um Zusendung der Vertragsunterlagen pCC schickt Vertragsunterlagen, u.a. mit einer Liste mit AuditorInnen Einrichtung erteilt pCC den Auftrag pCC bestätigt den Auftrag Einrichtung wählt eine Auditorin/einen Auditor aus und nimmt Kontakt u.a. wegen Terminabsprachen auf | 
| Systemanalyse durch die AuditorInnen Die Einrichtung schickt der Auditorin/dem Auditor das QMH und weitere Unterlagen wie z.B. Satzung, Leitbild, aktuelles Programm zu Auditorin/Auditor prüft das QMH und gibt ggf. Empfehlungen vor der Systembegutachtung Auditorin/Auditor stimmt den Termin und Zeitplan für die Systembegutachtung mit der Einrichtung ab
(Hinweis: in der Stufe C findet die Systemanalyse in der Einrichtung statt) | 
| Systembegutachtung in den Einrichtungen umfassende Prüfung des QM-Systems auf Erfüllung der Forderungen der jeweiligen Stufe und Herausarbeiten von Verbesserungspotenzialen u.a. im gemeinsamen Gespräch schriftlicher Bericht der Auditorin/des Auditors, der u.a. den Handlungsbedarf und die Verbesserungspotentiale aufzeigt | 
| Bewertung und ZertifikaterteilungBewertung der Ergebnisse der Systembegutachtung und Entscheidung durch die fachliche Prüfung durch pCC Erteilung des Zertifikates der jeweiligen Stufe nach positiver Entscheidung (Gültigkeitsdauer: 3 Jahre)
Überwachungsaudit im Qualitätsverbund (vor Ablauf des 1. und 2. Jahres nach der Zertifizierung)Teilnahme an den jährlichen Sitzungen des Qualitätsverbundes, die auf Landes- oder Bundesebene stattfinden können; Erfahrungsaustausch und Zwischenergebnisse werden protokolliert und in der Re-Zertifizierung der Auditorin/dem Auditor vorgelegt. Bei Nichteilnahme an der Sitzung des Qualitätsverbundes muss entweder eine externe Überprüfung durch pCC oder durch mindestens zwei Teilnehmende des Qualitätsverbundes vorgenommen werden Stufe C: externe Überwachungsaudits sind verpflichtend
Re-Zertifizierung des QM-Systems (vor Ablauf von 3 Jahren nach Zertifikatsvergabe) |
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